Unsere Schülersprecherinnen
Amelie Engelmann (8b, rechts) und Melissa Halilovic (9a, links)
Die SMV
Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle interessierten Schülerinnen und Schüler in die SMV-Arbeit mit einbezogen sind. Das gilt insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Unterstufe auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden.
Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen; des Weiteren kann sich jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden, vor allem an seinen Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter und den SMV-Vorstand. Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher und Verbindungslehrer zu gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-Brett über alle Belange der SMV.
Die Aufgaben der SMV umfassen:
Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch.
Der Schülerrat entsendet Vertreter in die Schulkonferenz, die Schülervertreter können außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen. Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.
Die Klassensprecher werden von der Klasse gewählt. Es sind pro Klasse 2 Schüler, aus den Klassen 5 – 10.
Sie vertreten die Interessen und Wünsche der Klasse bei den SMV Sitzungen, die für die Klassensprecher verpflichtend sind.
Der Klassensprecher fungiert als Sprachrohr zwischen seiner Klasse und den Lehrern.
Der Schülerrat wählt spätestens in der siebten Unterrichtswoche eines neuen Schuljahres den Schülersprecher. Jeder Schüler und jede Schülerin kann sich zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend vom bisherigen Schülersprecher oder seinem Stellvertreter fortgeführt. Der Schülersprecher ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.Der Schülersprecher ist der Vorsitzende des Schülerrates. Er vertritt die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Elternbeirat sowie nach Außen wie beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat.Als Vorsitzender des Schülerrates beruft der Schülersprecher die Schülerratssitzungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Er ist verantwortlich für die Arbeit der SMV und den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig.Der Schülersprecher soll an allen regionalen und überregionalen Treffen von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher den Schülerrat über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Interessen der Schüler gegenüber dem Kultusministerium vertritt.
Frau Gatzke und Frau Walter
Sie sollten
darlegen können